Glossar I-L

Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC)

1988 von der WMO (World Meteorological Organization) und der UNEP (United Nation Environment Programme) gegründetes wissenschaftliches Gremium. Es berichtet über den internationalen Stand der Klimaforschung, ermittelt Risiken der Klimaveränderung und gibt Empfehlungen zur Anpassung und Vermeidung.

 

Joint Implementation

In Artikel 6 des Kyoto-Protokolls geregeltes Instrument. Es ermöglicht Annex-B-Ländern, Projekte zur Emissionsreduktion in anderen Industrieländern durchzuführen. Dem finanzierenden Land werden die erzielten Reduktionen gutgeschrieben.

 

Klima

An einem bestimmten Ort der mittlere Zustand der Atmosphäre. Meteorologische Erscheinungen werden erfasst und über einen Zeitraum von meist 30 Jahren gemittelt. Das Wetter im Gegensatz dazu ist der Zustand der Atmosphäre zu einer bestimmten Zeit. Erscheinungen sind z.B. Wärme, Sonnenschein, Wind oder Regen.

 

Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (engl.: United Nations Framework Convention on Climate Change UNFCCC)

1992 in Rio de Janeiro unterzeichnetes und 1994 in Kraft getretenes Übereinkommen als Grundlage aller weiteren internationalen Anstrengungen zum Klimaschutz. Das Ziel ist eine Stabilisierung der atmosphärischen Treibhausgas-Konzentration. Sitz des UNFCC-Sekretariates ist Bonn.

 

Kyoto-Gase

Siehe Treibhausgase.

 

Kyoto-Protokoll

1997 bei einer Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Kyoto vereinbartes Abkommen. Darin verpflichten sich die Industrieländer (Annex-B-Länder), ihre Emissionen der wichtigsten Treibhausgase zu reduzieren, so dass der Betrag der Gesamt-Emission im Zeitraum von 2008 bis 2012 um etwa 5,2% unter dem Wert des Basisjahres 1990 liegt. Dabei haben die Länder unterschiedliche Reduktionsziele akzeptiert. Bedingung für das Inkrafttreten des Protokolls war dessen Ratifizierung von mindestens 55 Staaten, die einen Anteil von mindestens 55% an den CO2-Emissionen des Jahres 1990 haben. Als auch Russland im Jahre 2004 das Protokoll ratifizierte, wurde diese Voraussetzung erfüllt.

 

Lastenverteilung der EU (engl.: EU burden sharing)

Die EU hat sich für die erste Verpflichtungsperiode (2008-2012) zu einer Reduktion der Treibhausgasemission von 8% im Vergleich zum Basisjahr 1990 verpflichtet. Intern wurden die Pflichten unter Berücksichtigung der verschiedenen Ausgangslagen in den Mitgliedstaaten verteilt. Für Deutschland z.B. liegt das Reduktionsziel bei 21%.

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